Am 3. März 2015 ist die Regierung von Nordrhein-Westfalen, durch ihre Ministerpräsidentin, Frau Hannelore Kraft, die 5. Landesregierung, die unsere Metropolie als Körperschaft des Öffentlichen Rechts anerkannt hat. Bisher hatte sie Rumänische Orthodoxe Metropolie für Deutschland, Zentral- und Nordeuropa die Rechte einer KdÖR in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Saarland.
Die Zweitverleihung in Nordrhein-Westfalen ist für die Rumänische Orthodoxe Kirche ein besonders wertvolles Zeichen ihrer Integration in die staatskirchenrechtlichen Strukturen Deutschlands und eine Würdigung der Bemühungen unserer Metropolie, den zahlreichen in Nordrhein-Westfalen lebenden rumänischen orthodoxen Christen auch in Ihrem Bundesland eine geistliche Heimat zu bieten.
Hier findet man die Begründung der Landesregierung NRW für die Anerkennung unserer Metropolie als KdÖR.
Ierod. Ioan Popoiu